Alle am Ausbildungsinstitut GFK ausgebildeten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter haben die Möglichkeit, sich beim Verband SGfK auf der Therapeutenliste aufführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung sowie die laufende Erfüllung der Forbildungsanforderungen.