Qualitätssicherung

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Die Qualitätssicherung des Verbands SGfK bezweckt die Sicherstellung der laufenden fachlichen Qualifikation der PsychotherapeutInnen GFK und ProzessbegleiterInnen GFK. Die Erfüllung der Fortbildungsanforderungen berechtigt zur Aufnahme in die Liste der PsychotherapeutInnen und ProzessbegleiterInnen GFK.


Grundzüge des Fortbildungsreglements

  • Der Umfang der Fortbildungen umfasst für …
    … PsychotherapeutInnen GFK mindestens 240 Stunden
    … ProzessbegleiterInnen GFK mindestens 180 Stunden
    innerhalb von 3 Jahren. Die als Weiterbildung zählenden Inhalte können im Fortbildungsreglement SGfK unter Ziff. 4 nachgelesen werden.
  • Mindestens 20% der Fortbildungen müssen innerhalb des GFK-Ansatzes absolviert werden.
  • Bei einem Arbeitspensum unter 40% muss nur die Hälfte (50%) der Fortbildungsstunden erbracht werden.
  • Alle 3 Jahre muss im Rahmen des Qualitätszirkels (QZ) der Nachweis erbracht werden, dass die Fortbildungen in Bezug auf Qualität und Quantität den Vorgabem gemäss Fortbildungsreglement SGfK entsprechen.
  • Es ist ein Fortbildungsprotokoll zu führen. Zum Download …

Zum Fortbildungsreglement SGfK (PDF)


Qualitätszirkel

Die jährlich stattfindenden Qualitätszirkel werden von den QZ-Verantwortlichen organisiert. Die Teilnehmenden besprechen ihre Fortbildungen aufgrund der im Voraus eingereichten Fortbildungsprotokolle. Das Hauptgewicht liegt inhaltlich auf der Einschätzung der persönlichen und beruflichen Entwicklung.


Fortbildungsprotokolle

Vorlage Fortbildungsprotokoll als Word-Datei …
Vorlage Fortbildungsprotokoll als PDF-Datei …