Die Qualitätssicherung des Verbands SGfK bezweckt die Sicherstellung der laufenden fachlichen Qualifikation der PsychotherapeutInnen GFK und ProzessbegleiterInnen GFK. Die Erfüllung der Fortbildungsanforderungen berechtigt zur Aufnahme in die Liste Therapeutinnen/Therapeuten im SGfK.
Grundzüge des Fortbildungsreglements
- Der Umfang der Fortbildungen umfasst für …
… PsychotherapeutInnen GFK mindestens 240 Stunden
… ProzessbegleiterInnen GFK mindestens 180 Stunden
innerhalb von 3 Jahren. Die als Weiterbildung zählenden Inhalte können im Fortbildungsreglement SGfK unter Ziff. 4 nachgelesen werden. - Mindestens 20% der Fortbildungen müssen innerhalb des GFK-Ansatzes absolviert werden.
- Bei einem Arbeitspensum unter 40% muss nur die Hälfte (50%) der Fortbildungsstunden erbracht werden.
- Alle 3 Jahre muss im Rahmen des Qualitätszirkels (QZ) der Nachweis erbracht werden, dass die Fortbildungen in Bezug auf Qualität und Quantität den Vorgabem gemäss Fortbildungsreglement SGfK entsprechen.
- Es ist ein Fortbildungsprotokoll zu führen. Zum Download …
Zum Fortbildungsreglement SGfK (PDF)
Qualitätszirkel
Die jährlich stattfindenden Qualitätszirkel werden von den QZ-Verantwortlichen organisiert. Die Teilnehmenden besprechen ihre Fortbildungen aufgrund der im Voraus eingereichten Fortbildungsprotokolle. Das Hauptgewicht liegt inhaltlich auf der Einschätzung der persönlichen und beruflichen Entwicklung.
Fortbildungsprotokolle
Vorlage Fortbildungsprotokoll als Word-Datei …
Vorlage Fortbildungsprotokoll als PDF-Datei …