Qualitätssicherung

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Die Qualitätssicherung des Verbands SGfK bezweckt die Sicherstellung der laufenden fachlichen Qualifikation der PsychotherapeutInnen GFK und ProzessbegleiterInnen GFK. Die Erfüllung der Fortbildungsanforderungen berechtigt zur Aufnahme in die Liste Therapeutinnen/Therapeuten im SGfK.


Grundzüge des Fortbildungsreglements

  • Der Umfang der Fortbildungen umfasst für …
    … PsychotherapeutInnen GFK mindestens 240 Stunden
    … ProzessbegleiterInnen GFK mindestens 180 Stunden
    innerhalb von 3 Jahren. Die als Weiterbildung zählenden Inhalte können im Fortbildungsreglement SGfK unter Ziff. 4 nachgelesen werden.
  • Mindestens 20% der Fortbildungen müssen innerhalb des GFK-Ansatzes absolviert werden.
  • Bei einem Arbeitspensum unter 40% muss nur die Hälfte (50%) der Fortbildungsstunden erbracht werden.
  • Alle 3 Jahre muss im Rahmen des Qualitätszirkels (QZ) der Nachweis erbracht werden, dass die Fortbildungen in Bezug auf Qualität und Quantität den Vorgabem gemäss Fortbildungsreglement SGfK entsprechen.
  • Es ist ein Fortbildungsprotokoll zu führen. Zum Download …

Zum Fortbildungsreglement SGfK (PDF)


Qualitätszirkel

Die jährlich stattfindenden Qualitätszirkel werden von den QZ-Verantwortlichen organisiert. Die Teilnehmenden besprechen ihre Fortbildungen aufgrund der im Voraus eingereichten Fortbildungsprotokolle. Das Hauptgewicht liegt inhaltlich auf der Einschätzung der persönlichen und beruflichen Entwicklung.


Fortbildungsprotokolle

Vorlage Fortbildungsprotokoll als Word-Datei …
Vorlage Fortbildungsprotokoll als PDF-Datei …