Zweck & Statuten

Zweck des Vereins SGfK

Art. 2: Der Verein SGfK versteht sich als Gefäss der Betreuung und Vernetzung der am Ausbildungsinstitut GFK studierenden, ausgebildeten und praktizierenden Mitglieder. Er bezweckt die Förderung des vom Ausbildungsinstituts GFK vertretenen personzentrierten und experienziellen Ansatzes – körperorientiert in den Bereichen Psychotherapie, Beratung und psychosoziale Arbeit.

Er tut dies durch:

a) Qualitätssicherung für Praktizierende mittels Qualitätszirkel (QZ).

b) Unterstützung der beruflich mit dem GFK-Ansatz Tätigen durch Beratung in ethischen Fragen (Ethikkommission).

c) Vernetzung ehemaliger, aktuell praktizierender und noch in Ausbildung befindlicher Mitglieder durch

– Unterstützung beim Bilden von vernetzenden Gruppen (z.B. Intervision, Bohm‘scher Dialog, Focusing) sowie durch

– Aktualisierung der Homepage SGfK, der Mitglieder- und Therapeutenliste.

d) Verwaltung des Vereinsvermögens (Finanzkommission) und Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz desselben (z.B. Unterstützung von Publikationen). Die Vorschläge müssen durch die EMV bewilligt werden.

Das Angebot an Weiterbildungen wird vom Ausbildungsinstitut GFK erstellt und betreut.

Zu den Statuten des Vereins SGfK