Qualitätssicherung SGfK / Fortbildungsreglement


Die Mitgliedschaft im SGfK setzt die Absolvierung eines Teils oder die gesamte Ausbildung im GFK voraus. Durch die Aufnahme im SGfK wird man in der Mitgliederliste des SGfK aufgeführt. 

Um auf der Therapeutenliste des SGfK als PsychotherapeutIn GFK oder als ProzessbegleiterIn GFK aufgeführt zu werden, müssen die Fortbildungskriterien erfüllt werden, welche im Fortbbildungsreglement ausgeführt sind.

Grundzüge des Fortbildungsreglements:

  • Der Umfang der Fortbildungen umfasst für PsychotherapeutInnen GFK mindestens 240 Stunden, für ProzessbegleiterInnen GFK mindestens 180 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Die als Weiterbildung zählenden Inhalte können im Forbildungsreglement unter Ziff. 4 nachgelesen werden. 
  • Mindestens 20% der Fortbildungen müssen innerhalb vom GFK-Ansatz absolviert werden.
  • Bei einem Arbeitspensum unter 40% muss nur die hälfte (50%) der Fortbildungsstunden erbracht werden.
  • Alle 3 Jahre erfolgt eine Überprüfung im Rahmen des Qalitätszirkels (QZ) der Nachweis erbracht werden, dass die erforderlichen Fortbildungen absolviert wurden (siehe Ziff. 6 im Fortbildungsreglement).
  • Es ist ein Fortbildungsprotokoll zu führen. Zum Download

QZ-Verantwortliche:

  • Kreis-Jakob Irene, Amriswilerstr. 32, CH-8580 Hefenhofen
    071 411 98 18 / E-Mail
  • Locher Heidi, Schlierenstrasse 57, CH-5408 Ennetbaden
    056 221 27 50 / E-Mail

Download der Fortbildungsprotokolle: 





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1998 erstellt von Sigrun Gürschner