Die Mitgliedschaft im SGfK setzt die
Absolvierung eines Teils oder die gesamte Ausbildung im GFK voraus.
Durch die Aufnahme im SGfK wird man in der Mitgliederliste des SGfK
aufgeführt.
Um auf der Therapeutenliste des SGfK
als PsychotherapeutIn GFK oder als ProzessbegleiterIn GFK aufgeführt zu
werden, müssen die Fortbildungskriterien erfüllt werden, welche im Fortbbildungsreglement
ausgeführt sind.
Grundzüge des Fortbildungsreglements:- Der
Umfang der Fortbildungen umfasst für PsychotherapeutInnen GFK
mindestens 240 Stunden, für ProzessbegleiterInnen GFK mindestens 180
Stunden innerhalb von 3 Jahren. Die als Weiterbildung zählenden
Inhalte können im Forbildungsreglement unter Ziff. 4 nachgelesen werden.
- Mindestens 20% der Fortbildungen müssen innerhalb vom GFK-Ansatz absolviert werden.
- Bei einem Arbeitspensum unter 40% muss nur die hälfte (50%) der Fortbildungsstunden erbracht werden.
- Alle 3 Jahre erfolgt eine Überprüfung im Rahmen des Qalitätszirkels (QZ) der Nachweis
erbracht werden, dass die erforderlichen Fortbildungen absolviert
wurden (siehe Ziff. 6 im Fortbildungsreglement).
- Es ist ein Fortbildungsprotokoll zu führen. Zum Download
QZ-Verantwortliche:- Kreis-Jakob Irene, Amriswilerstr.
32, CH-8580 Hefenhofen
071 411 98 18 / E-Mail - Locher
Heidi, Schlierenstrasse 57, CH-5408 Ennetbaden
056
221 27 50 / E-Mail
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